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"Es
hat […] im Zeitalter der Moderne keine 'Ästhetisierung'
der Politik gegeben, denn diese ist ihrem Prinzip nach
ästhetisch."
Jacques Rancière
In ihren Vorlesungen
Über Kants Politische Philosophie hält Arendt beharrlich daran fest,
dass Kants Darstellung einer reflektierenden und ästhetischen
Urteilskraft in der dritten Kritik
ein Modell für politisches Urteilen bereitstelle: Ein
solches Urteilen beruft sich auf Universalität, vermeidet
aber Wahrheitskriterien und die Subsumption unter Regeln,
die kognitive und logische Urteile charakterisieren.
"Wenn Sie sagen: 'Was für eine schöne Rose', so
kommen Sie zu diesem Urteil nicht, indem Sie zunächst
einmal sagen: 'Alle Rosen sind schön, diese Blume ist
eine Rose, deshalb ist diese Rose schön'",
schreibt Arendt. Was uns in einem reflektierenden Urteil
gegenübertritt, ist demnach nicht die allgemeine Kategorie
"Rose", sondern die besondere, diese
Rose. Dass diese Rose schön ist, ist nicht in der universellen Natur von Rosen
gegeben. Die Behauptung der Schönheit gehört der Struktur
des Empfindens an, nicht jener der Begriffe. Schönheit
ist keine Eigenschaft der Blume selbst, schreibt Kant, sondern nur ein Ausdruck
des Wohlgefallens, das vom urteilenden Subjekt im reflektierenden
Modus ihrer Apprehension empfunden wird.
Arendts Beharren
darauf, dass politische Urteile keine Wahrheitsbehauptungen
sein können, hat ihre ansonsten wohlgesinnten LeserInnen
verblüfft. Am berühmtesten unter ihnen ist Jürgen Habermas,
der meint, dass Arendts Weigerung, eine "kognitive
Grundlage" für Politik und öffentliche Debatte
bereitzustellen, "zwischen Erkenntnis und Meinung
einen Abgrund klaffen" lässt, "der mit Argumenten
nicht geschlossen werden kann."
Bevor wir eine solche
Kritik unterschreiben, sollten wir fragen, warum Arendt
eine Betrachtung der Urteilskraft für nötig erachtete.
Ronald Beiner, dem Herausgeber der Kant-Vorlesungen,
zufolge war Arendts Anliegen dieses: "Wie kann
die Freiheit bejaht werden?" Arendt habe in der
Urteilskraft etwas gesehen, das uns "ein Gefühl
des Wohlgefallens an der Zufälligkeit des Besonderen
zu empfinden"
erlaubt. Nach einer scharfsinnigen Identifikation der
Bedeutung des Affekts sowie des zentralen Problems der
Freiheit in Arendts Arbeit über das Urteil billigt Beiner
im Weiteren – aus meiner Sicht ziemlich unerklärlicherweise
– die Kritik von Habermas, die das Thema der Freiheit
verkennt und das Problem des Urteils strikt als eines
der Feststellung intersubjektiver Geltung entwirft.
Seyla Benhabib macht sich diese entscheidende interpretative
Geste zu Eigen, wenn sie, gleichermaßen mit dem Versuch
beschäftigt, Arendts Hinwendung zur dritten Kritik
zu verstehen, schreibt: "Was Arendt in Kants Doktrin
des ästhetischen Urteils gesehen hat, war […] eine
Prozedur zur Feststellung intersubjektiver Übereinstimmung
im öffentlichen Bereich."
Diese "Prozedur" ist der Prozess, imaginativ
von Standpunkten aus zu denken, die nicht die eigenen
sind, und das auszubilden, was Kant als "erweiterte
Denkungsart" bezeichnet hat. Kaum ist dieser interpretative
Schachzug vollzogen, hält auch Benhabib die Hinwendung
zu Kant für nicht nur merkwürdig, sondern zutiefst unangebracht.
Und vielleicht ist
sie das. Wenn das primäre Anliegen in der Feststellung
intersubjektiver Geltung im Reich des Politischen besteht,
warum sollte man sich dann nicht einer empirischen und
praktischen Form der Rationalität wie dem aristotelischen
Begriff der phronesis zuwenden? Warum sich an einen philosophischen Text wenden,
der im besten Fall eine hochgradig formalisierte Betrachtung
der Geltung anbietet, die zwar das Einverständnis der
anderen postuliert, aber keinen Bedarf an deren effektiver
Übereinstimmung hat? Schlimmer noch, warum eine Form
der Geltung billigen, die nicht objektiv, sondern subjektiv
ist, weil sie auf nichts als das dem Subjekt eigene
Gefühl des Wohlgefallens verweist und die Zustimmung
aller bloß antizipiert? Bevor wir entscheiden, wer "Recht"
hat, Arendt oder ihre KritikerInnen, sollten wir zuerst
zu verstehen versuchen, was diese Urteilskraft ist und
warum sie für demokratische Politik relevant sein könnte.
Im weitesten Sinne
des Begriffs ist die Urteilskraft das Vermögen, das
uns unserer Erfahrung Ordnung und Sinn zu geben erlaubt.
Ob es sich um die Besonderheit von Gegenständen handelt,
die um des Erkennens willen in ein Verhältnis zu Begriffen
gesetzt werden muss, oder um die Besonderheit von Ereignissen,
die im Hinblick auf das politische Leben zu Narrativen
organisiert werden muss, das Urteilen verleiht der
menschlichen Erfahrung Kohärenz und Bedeutung. Ob das,
was ich da drüben sehe, ein "Baum", ob was
ich im Radio höre, ein Kommentar zur "letzten Hungersnot
in Afrika", oder ob was ich in der Zeitung lese,
ein Editorial über den "Geschlechterkampf"
ist, ich bin darin zugleich in die Praxis des Urteilens
verwickelt und Zeuge bzw. Zeugin dieser Praxis. Das
Problem ist, dass entsprechend der Logik des (Wieder‑)Erkennens,
die im "bestimmenden Urteil" am Werk ist und
die Besonderheiten unter Regeln subsumiert, schwer
zu verstehen ist, wie es einen neuen Gegenstand oder
ein neues Ereignis geben könnte, etwas, das nicht als
Fortsetzung einer vorangehenden Reihe oder in Begriffen
des bereits Bekannten erklärt werden kann. Was Arendt
jedoch als "Problem des Neuen" bezeichnet,
ist mehr als die erkenntnistheoretische Frage, wie
wir Erkenntnis von Besonderheiten haben können. Das
Problem des Neuen ist eine politische Frage, die Frage
nämlich, wie wir als Mitglieder demokratischer Gemeinschaften
in einer Welt von Gegenständen und Ereignissen, deren
Ursachen und Wirkungen wir weder kontrollieren noch
mit Gewissheit vorhersagen können, menschliche Freiheit
als eine politische Realität affirmieren können. Arendt
hält die Schwierigkeit fest, die wir in dieser Affirmation
haben: "Wann immer wir mit etwas schreckerregend
Neuem konfrontiert sind, ist unser erster Impuls, es
in einer blinden und unkontrollierten Reaktion zu erkennen,
die stark genug ist, um ein neues Wort zu prägen; unser
zweiter Impuls scheint darin zu bestehen, dass wir die
Kontrolle wiedergewinnen, indem wir leugnen, überhaupt
etwas Neues gesehen zu haben, indem wir so tun, als
wäre uns etwas Ähnliches schon bekannt; erst ein dritter
Impuls kann uns zu dem zurückführen, was wir am Anfang
sahen und wussten. Eben hier beginnt wahres [politisches]
Verstehen."
Was im politischen Urteil auf dem Spiel steht, ist der
Versuch, in einer aus Verhältnissen und Ereignissen,
die wir uns nicht ausgesucht haben, bestehenden Welt
zuhause zu sein, ohne den diversen Formen des Fatalismus
oder Determinismus zu erliegen, deren Kehrseite die
Idee der Freiheit als Souveränität ist.
Arendt meint, dass
gerade all das, was keinen Gegenstand der Erkenntnis
bildet, eine Gelegenheit für die Entwicklung der kritischen
Aspekte der Urteilskraft selbst darstellt. Eben dort,
wo das bestimmende Urteilen überfordert ist oder versagt,
beginnt das wahre Urteilen. In Fällen, in denen kein
Begriff gegeben ist, ist die Harmonie der Vermögen,
die in einem Urteil vorliegt, nicht länger der Gesetzgebung
des Verstandes (d. h. dem Vermögen der Begriffe)
unterworfen, sondern diese gelangen zu einem freien
Übereinkommen. In einem "freien Spiel der Vermögen"
ist die Einbildungskraft nicht länger an die Logik des
Erkennens gebunden, die die Wiedergabe oder Reproduktion
abwesender Objekte in Übereinstimmung mit der begriffsgeleiteten
linearen Zeitlichkeit des Verstandes erfordert. Einbildungskraft,
wenn sie in ihrer Freiheit betrachtet wird – nichts
zwingt uns dazu, sie so zu betrachten –, ist produktiv
und spontan, sie re‑produziert nicht bloß das
schon Gewusste, sondern generiert neue Formen und Figuren.
Indem ich die produktive
Rolle der Einbildungskraft im Urteilsvermögen in den
Vordergrund stelle, greife ich Arendts unvollendetes
Projekt der Entwicklung einer Theorie des politischen
Urteils auf und weiche zugleich von ihm ab. Trotz ihres
starken Vertrauens in Kants dritte Kritik
betrachtete sie die Einbildungskraft nie wirklich in
ihrer Freiheit, denn sie hielt sie nie für mehr als
reproduktiv. Arendts eingeschränkter Blick auf die Einbildungskraft
ist umso merkwürdiger, wenn wir uns vergegenwärtigen,
dass die reproduktive Einbildungskraft an das Vermögen
des Verstandes und damit an Begriffe in einer Weise
gebunden ist, die mit ihrer eigenen energischen Zurückweisung
der Erkenntnis als Aufgabe des politischen Urteils schwerlich
in Einklang zu bringen ist. Eine solche Vernachlässigung
des freien Spiels der Einbildungskraft ist einer der
Gründe, warum Arendts Reflexionen über das Urteilen
geeignet waren, von Denkern wie Habermas, für die sich
die Geltung als die einzige unbeantwortete Frage abzeichnet,
die Arendts gesamte Darstellung inkohärent werden zu
lassen droht, sowohl angeeignet wie auch kritisiert
zu werden. Arendt hat eine Antwort auf die Frage der
Geltung, die ihre KritikerInnen beschäftigt, allerdings
mit einem wichtigen Vorbehalt: Im Unterschied zu diesen
hält sie nicht die Geltung an sich für das zentrale
Problem oder die zentrale Aufgabe des politischen Urteils
– sondern die Bejahung der menschlichen Freiheit.
In jenen Teilen dieses
Essays, die ich hier aus Platzgründen nicht präsentieren
kann, zeige ich, dass Arendt jene Geltung, die demokratischer
Politik angemessen ist, als abseits von Pluralität undenkbar
neu entwirft. Für ihre KritikerInnen ist Geltung an
die Unparteilichkeit gebunden, die durch die Abtrennung
partikularer von allgemeinen Interessen erreicht wird
– was aber bleibt, ist nichtsdestoweniger eine Form
des Interesses, nur dass dieses Interesse nun für vernünftig
und universell in einem nicht-transzendentalen Sinn
genommen wird. Was Arendt unter Unparteilichkeit versteht,
ist etwas anderes; es ist dem verwandt, was Kant meint,
wenn er sagt, dass Begriffe keinerlei Rolle in einem
ästhetischen Urteil spielen können, weil sie ein Interesse
einführen, das heißt jenes Wohlgefallen oder Mögen,
das wir an die Fähigkeit eines Gegenstands, einem Zweck
zu dienen, knüpfen. Begriffe müssen ausgeschlossen werden,
weil sie Urteile in eine Ökonomie des Gebrauchs und
den Kausalnexus verwickeln.
Da nach Arendt kein
Begriff die Bildung eines Urteils bestimmt, kann diese
Bildung nicht – nicht an erster Stelle – mit dem Verhältnis
des Subjekts zum Objekt verbunden sein, durch welches
kognitive Urteile definiert sind. Vielmehr ist das Verhältnis
zum Objekt durch das Verhältnis des Subjekts zu den
Standpunkten anderer Subjekte vermittelt, oder genauer:
durch die Berücksichtigung der Gesichtspunkte anderer
hinsichtlich desselben Objekts. Arendt beschreibt dies
als "repräsentatives Denken":
"Eine Meinung bilde ich
mir, indem ich eine bestimmte Sache von verschiedenen
Gesichtspunkten aus betrachte, indem ich mir die Standpunkte
der Abwesenden vergegenwärtige und sie so mit repräsentiere.
Dieser Vergegenwärtigungsprozess akzeptiert nicht blind
bestimmte, mir bekannte, von anderen vertretene Ansichten.
Es handelt sich hier weder um Einfühlung noch darum,
mit Hilfe der Vorstellungskraft irgendeine Majorität
zu ermitteln und sich ihr dann anzuschließen. Vielmehr
gilt es, mit Hilfe der Einbildungskraft, aber ohne die
eigene Identität aufzugeben, einen Standort in der Welt
einzunehmen, der nicht der meinige ist, und mir nun
von diesem Standort aus eine eigene Meinung zu bilden
[being and thinking
in my own identity where actually I am not*]."
Die
Einbildungskraft vermittelt: Sie bewegt sich weder über
den Perspektiven, so als wären diese im Namen reiner
Objektivität zu transzendieren, noch auf derselben
Ebene wie diese Perspektiven, so als wären sie
Identitäten, die unserer Anerkennung bedürften.
Vielmehr ermöglicht es die Einbildungskraft, "in
meiner eigenen Identität zu sein und zu denken, wo ich
das eigentlich nicht bin".
Betrachten wir, um
diese merkwürdige Formulierung einer erweiterten Denkungsart
auszufalten, die spezielle Kunst, auf der sie basiert,
nämlich "dass man seine Einbildungskraft lehrt,
Besuche zu machen" (DU
61), wie Arendt es nennt. Iris Marion Young hat in ihrem
Kommentar zu dieser Kunst des imaginativen Einnehmens
der Standpunkte anderer argumentiert, dass diese von
einer Reversibilität hinsichtlich sozialer Positionen
ausgeht, die strukturierte Machtverhältnisse und letztlich
Differenz leugnet. "DialogteilnehmerInnen sind
imstande, den Perspektiven anderer Rechnung zu tragen,
weil sie gehört haben, wie diese Perspektiven ausgedrückt
werden", schreibt Young, nicht weil "die urteilende
Person imaginiert, wie die Welt aus anderen Perspektiven
aussieht".
Desgleichen bestehen Lisa Disch und Ronald Beiner darauf,
das sich erweitertes Denken auf einen wirklichen
Dialog gründen muss, und nicht auf einen imaginativen
Dialog. Wir könnten dieser Kritik eingeschränkt Recht
geben und sagen, dass die Einbildung kein Substitut
dafür ist, andere Perspektiven zu hören, aber nichtsdestotrotz
notwendig, weil wir, empirisch gesprochen, unmöglich
alle relevanten Perspektiven hören können. Dies zu tun
würde allerdings bedeuten, die Vorstellung von Einbildungskraft
zu akzeptieren, die eine solche Kritik impliziert, dass
dieses Vermögen nämlich im besten Fall einen Ersatz
für reale Gegenstände bildet – einschließlich der effektiven
Meinungen anderer Menschen –, und im schlechtesten
Fall eine Verzerrung dieser Objekte gemäß den Interessen
des Subjekts, das die Einbildung ausübt.
Im Gegensatz zur
Betonung des wirklichen Dialogs, der auf gegenseitiges
Verständnis in einer "Diskursethik" orientiert
ist, beruft sich Arendt auf die Einbildungskraft, um
auf eine dritte Perspektive hinweisen zu können, aus
der man von anderen Standpunkten aus zu sehen versucht,
aber in einer Distanz. Arendt tut die Bedeutung des
wirklichen Dialogs keineswegs mehr ab, als Kant dies
tat, aber sie betont – wiederum wie Kant – die einzigartige
Position des Außerhalb,
von dem aus wir Gegenstände und Ereignisse beurteilen,
und zwar außerhalb der Ökonomie des Gebrauchs und des
Kausalnexus beurteilen. "Being and thinking in
my own identity where actually I am not", ist jene
Position, die nicht dann erlangt wird, wenn ich, indem
ich eine andere Person verstehe, mein privates zugunsten
des allgemeinen Interesses aufgebe, sondern wenn ich
die Welt aus vielfachen Standpunkten (nicht Identitätspositionen)
betrachte, in Bezug auf welche ich immer etwas von einem/r
AußenseiterIn – und ebenso etwas von einem/r AußenseiterIn
mir selbst als handelndem Wesen gegenüber – haben werde.
Das ist die Position des Zuschauers, die Arendt in ihren
Kant-Vorlesungen beschreibt. Der Zuschauer ist jemand,
der – durch den Gebrauch der Einbildungskraft – das
Ganze in einer uninteressierten Weise reflektieren kann,
das heißt in einer Weise, die nicht einfach frei von
privatem Interesse, sondern frei von Interesse überhaupt
ist, mithin von jedem beliebigen Maßstab der Nützlichkeit.
Wäre die Einbildungskraft indes bloß reproduktiv und
begriffsgeleitet (wie Arendt selbst anzunehmen scheint
oder was sie zumindest niemals in Frage stellt), so
wäre es eventuell möglich, zur Unparteilichkeit des
allgemeinen Interesses zu gelangen. Aber wäre man in
jener Schwebelage, aus der man Objekte und Ereignisse
außerhalb der Ökonomie des Gebrauchs und des Kausalnexus
– in ihrer Freiheit – zu verstehen bereit ist?
Aus einer solchen
schwebenden Bereitschaft konnte Kant Enthusiasmus über
das welthistorische Ereignis der Französischen Revolution
zum Ausdruck bringen, wenn er sie auch, so Kant, vom
Standpunkt eines moralischen handelnden Wesens zu verdammen
gehabt hätte. Vom Standpunkt des Zuschauers aus jedoch
inspirierte die Revolution in ihm ein Gefühl der "Hoffnung",
wie Arendt schreibt, indem sie "neue Horizonte
für die Zukunft" (DU
77) eröffnete. Sie zeigte an, was nicht erkannt werden
kann, sondern zum Vorschein gebracht werden muss: menschliche
Freiheit.
Durch das Freiheit
bejahende Urteil des Zuschauers "wird einem nicht
gesagt, wie zu handeln ist" (DU 61),
schreibt Arendt über Kants Enthusiasmus. Nur wo die
Einbildungskraft nicht durch einen (vom Verstand gegebenen)
Begriff oder das (von der Vernunft gegebene) moralische
Gesetz eingeschränkt ist, kann ein solches Urteil zustande
kommen. Im freien Spiel steht die Einbildungskraft nicht
länger im Dienst der Anwendung von Begriffen. Über Gegenstände
und Ereignisse in ihrer Freiheit zu urteilen erweitert
unseren Gemeinschaftssinn, nicht weil es uns sagt, was
gerechtfertigt ist oder was wir tun sollen, sondern
weil es unseren Sinn dafür verändert, was wirklich und
kommunizierbar ist.
Urteilen ist eine
Art und Weise, Gemeinschaft und ihre Grenzen zu konstruieren
und zu entdecken, aber das heißt nicht, dass es sich
in einen konkreten Entwurf politischen Handelns übersetzen
lassen würde oder in einen solchen übersetzt werden
sollte. Im Gegensatz zu dem, was KritikerInnen behaupten,
kehrt Arendt der vita
activa keineswegs den Rücken zu, und sie leugnet
auch keineswegs die Bedeutung des Urteilens für die
Politik. Sie weigert sich vielmehr, diese Aktivität
in Begriffen der Produktion einer normativen Basis
für politisches Handeln zu definieren. ZuschauerInnen
produzieren keine Urteile, die dann als Prinzipien
für das Handeln oder für andere Urteile dienen könnten;
sie schaffen einen Raum, in dem die Gegenstände des politischen Urteilens, die Handelnden
und Handlungen selbst, erscheinen können und verändern
damit unseren Sinn dafür, was in die gemeinsame Welt
gehört.
Wenn die Welt der
Raum ist, in dem Dinge öffentlich werden, dann ist Urteilen
eine Praxis, die verändert, was wir zu dieser Art von
Dingen zählen werden. "[…] das Urteil des Zuschauers
schafft den Raum, ohne den solche Gegenstände überhaupt
nicht erscheinen könnten. Der öffentliche Bereich wird
durch die Kritiker und Zuschauer konstituiert, nicht
durch die Akteure oder die schöpferisch Tätigen. Und
dieser Kritiker und Zuschauer befindet sich in jedem
Akteur" (DU
85); der "Zuschauer" ist nicht eine andere
Person, sondern einfach ein anderer Modus, sich zur
gemeinsamen Welt zu verhalten oder in ihr zu sein. Das
ist eine kopernikanische Wende im Verhältnis der Handlung
zum Urteil: Ohne die urteilenden Zuschauer und die Artefakte
des Urteils würde das Handeln verschwinden, ohne eine
Spur zu hinterlassen – es wäre keine Welt errichtende
Tätigkeit. Arendt schreibt diese Wende Kant zu, aber
es ist Arendt selbst, die in ihrer eigenwilligen Lektüre
Kants behauptet, dass es die Urteilstätigkeit der ZuschauerInnen
ist, die den öffentlichen Raum erzeugt, und zwar als
Raum der Freiheit erzeugt.
Im Gegensatz zu Arendt
deutet Kant an, dass die Transformation des öffentlichen
Raums nicht nur das Urteil der ZuschauerInnen impliziert,
sondern die kreative Tätigkeit des/der KünstlerIn und
die bildende Kraft der produktiven Einbildungskraft,
die Fähigkeit, Gegenstände in neuen, unvertrauten Weisen
zu präsentieren – also das, was er "Genie"
nennt. In seiner Diskussion der "ästhetischen Ideen"
beschreibt Kant die Einbildungskraft als "sehr
mächtig in Schaffung gleichsam einer andern Natur, aus
dem Stoffe, den ihr die wirkliche gibt" (KdU
§49, 414 [B 193]). In der Tat, "wir bilden
[die Erfahrung] auch wohl um", fügt Kant hinzu,
"wobei wir unsere
Freiheit vom Gesetz der Assoziation (welches dem
empirischen [d. h. reproduktiven] Gebrauche jenes
Vermögens anhängt) fühlen"
(ebd. 414 [B 194]; Hervorhebung hinzugefügt).
Dieses Vorstellungsvermögen der Einbildungskraft "[veranlasst]
viel zu denken, ohne dass ihr doch irgend ein bestimmter
Gedanke, d. i. Begriff
adäquat sein kann" (ebd. 413 f. [B 193]).
Die Einbildungskraft, die in der Darstellung ästhetischer
Ideen am Werk ist, schreibt Kant, "[erweitert]
den Begriff selbst auf unbegrenzte Art" (ebd. 415
[B 194]). Wenn Begriffe weniger ausgeschlossen
sind als vielmehr auf eine unbestimmte Art erweitert
werden, so hat dies Konsequenzen hinsichtlich der Art
und Weise, wie wir über unsere eigene politische oder
ästhetische Aktivität nachdenken.
Diese Begriffe verändernde
Tätigkeit der Einbildungskraft ist nicht auf das Genie
beschränkt. Die Einbildungskraft befindet sich "in
freiem Spiel" auch, wenn wir über Reflexivität
urteilen, nicht nur wenn wir neue Gegenstände des Urteils
erschaffen. Betrachten wir einen Text wie die Declaration
of Sentiments, verfasst von Elizabeth Cady Stanton
und gezeichnet von einer Menge von anderen VerfechterInnen
von Frauenrechten im Jahr 1848 in Seneca Falls. Dieser
Text streicht das Urteil heraus, dass Männer und Frauen
gleich erschaffen sind und daher Anspruch auf gleiche
politische Rechte haben. In den öffentlichen Raum hineingestellt,
ist ein solches Dokument ein imaginativer "Gegenstand",
der die Einbildungskraft von urteilenden ZuschauerInnen
stimuliert und ihren Sinn für das Kommunizierbare erweitert,
dafür, was sie als Teil der gemeinsamen Welt betrachten
werden. Wie ein Kunstwerk irritiert ein solches Dokument
potenziell Vertrautheiten: Indem es mit dem arbeitet,
was kommunizierbar ist (z. B. der in der Declaration
of Indepedence herausgestellten Idee, dass alle
Männer/Menschen [men]
gleich erschaffen sind), erweitert es unseren Sinn dafür,
was wir kommunizieren können. Die Zustimmung aller postulierend
("wir halten diese Wahrheiten für selbstverständlich"),
(re)präsentiert die Declaration
of Sentiments kreativ den Begriff der Gleichheit,
in einer Weise, die – um ein weiteres Mal Kant über
die produktive Einbildungskraft zu zitieren – "das
Gemüt [belebt], indem sie ihm die Aussicht in ein unabsehliches
Feld verwandter Vorstellungen eröffnet" (KdU
415 f. [B 195]), was durch jede logische Präsentation
des Begriffs der Gleichheit ausgeschlossen ist.
Wir verfehlen diese
schöpferische Erweiterung des Begriffs, wann immer wir
über die logische Erweiterung von so etwas wie Gleichheit
oder Rechten sprechen. Der ursprüngliche Begriff von
politischer Gleichheit ist letztlich ein bestimmter
Begriff, der historisch in Bezug auf weiße, mit Eigentum
ausgestattete, männliche Bürger konstituiert wurde.
Die Declaration
of Sentiments wandte diesen Begriff nicht einfach
wie eine Regel auf einen neuen besonderen Fall (Frauen)
an. Vielmehr stellte sie die Idee der Gleichheit in
hohem Maße wie eine ästhetische Idee dar: "eine
Vorstellung der Einbildungskraft, die viel zu denken
veranlasst, ohne dass ihr doch irgend ein bestimmter
[…] Begriff
adäquat sein kann", um noch einmal Kant zu zitieren.
Was eine solche Vorstellung also "zu denken veranlasst",
überschreitet immer das Bestimmungsfeld des Begriffs,
es "[erweitert] den Begriff selbst auf unbegrenzte
Art". Diese Erweiterung ist nicht logisch, sondern
imaginativ: Wir kreieren neue Beziehungen zwischen Dingen,
die keine haben (z. B. zwischen dem Begriff der
Gleichheit und den Geschlechterverhältnissen oder zwischen
den Rechten des Mannes/Menschen und der geschlechtlichen
Arbeitsteilung). Jede Ausdehnung eines politischen
Begriffs impliziert stets eine imaginative Öffnung der
Welt, die uns Beziehungen zwischen Dingen zu sehen und
zu artikulieren erlaubt, welche (in irgendeinem notwendigen,
logischen Sinn) keine haben, und die uns Beziehungen
zu kreieren erlaubt, die deren Bestimmungsfeldern äußerlich
sind. Politische Verhältnisse sind ihren Bestimmungsfeldern
immer äußerlich: Sie sind nicht so sehr mit der Fähigkeit
verbunden, Besonderes unter Begriffe zu subsumieren,
als mit der Fähigkeit, neue Verkettungen zu sehen oder
zu schmieden.
Die Einbildungskraft,
in ihrer Freiheit betrachtet, eröffnet eine Frage
der Gemeinschaft, die nicht durch eine auf den Austausch
von Beweisen konzentrierte Praxis der Politik beigelegt
werden kann. Wenn sie einen durch Beweise gewonnenen
Konsens zurückweist, so ist Arendts Punkt nicht, dass
politische Urteile alle kognitiven Ansprüche vermeiden
müssten. Er besteht vielmehr darin, uns daran zu erinnern,
dass unser Verhältnis zu anderen und zur Welt sich auf
etwas anderes als Erkenntnis gründet. "Das Wissen
gründet sich auf der Anerkennung", beobachtet Wittgenstein,
das heißt auf einem Modus des Etwas-als-etwas-Betrachtens,
was die Bedingung von Erkenntnis bildet, aber auch auf
einem Modus, etwas in Beziehung zu dem, was man weiß,
zu tun. Beispielsweise zu sagen, dass ein politisches
Thema wie die Homosexuellen-Ehe nach unserem Urteil
ruft, bedeutet keine Absage an kognitive Fragen. Es
bedeutet vielmehr, dass ein kognitives Urteil über die
Existenz einer Sache (d. h. ihre Funktion oder
Eignung dazu, einen Zweck zu erfüllen) nicht das ist,
was wir zu treffen aufgerufen sind – nicht mehr als
ein Botaniker, wie Kant sagt, dazu aufgerufen ist, die
Blüte als ein reproduktives Organ einer Pflanze zu erläutern,
wenn er die Blüte für schön erklärt. Man kann solche
Dinge wohl über Pflanzen wissen, ebenso wie man wohl
bestimmte Dinge über nicht-heterosexuelle Praktiken
wissen kann. Ästhetisch oder politisch zu urteilen verlangt
jedoch, dass wir das, was wir wissen, anders betrachten:
die Blüte ganz abseits ihrer Verwendung als schön,
nicht-heteronormative sexuelle Praktiken ganz unabhängig
von jedweder sozialen Funktion, der sie dienen mögen,
als Teil der gemeinsamen Welt. Und das erfordert Einbildungskraft.
Ganz im Gegensatz zu den Vorwürfen ihrer KritikerInnen
bestand Arendts Kritik kognitiver Ansprüche im Bereich
des Politischen nicht darin, zu sagen: "Urteile
niemals kognitiv, wenn du politisch urteilst";
sondern: "Verwechsle nie ein kognitives Urteil
mit politischem Urteilen". Etwas anderes ist erforderlich,
denn ein politisches Urteil enthüllt nicht irgendeine
Eigenschaft des Gegenstands, sondern es enthüllt etwas,
was von politischer Signifikanz ist, über denjenigen
oder diejenige, der oder die es trifft.
Was wir in einem
politischen Urteil bejahen, wird nicht als kognitive
Verpflichtung auf ein Set von Grundsätzen gemäß einer
rationalen Übereinkunft erfahren (wie diese etwa in
einer Verfassung kodifiziert sind –
wenn es auch ebenso als das erfahren werden
kann), sondern als Wohlgefallen, als miteinander
geteilte Sensibilität. "Wir fühlen unsere Freiheit",
um die Formulierung Kants aufzugreifen, wenn wir ästhetisch
oder, wie Arendt zeigt, politisch urteilen. Wenn das
Wohlgefallen, das in einem Urteil liegt, nicht aus der
unmittelbaren Erfassung eines Gegenstands hervorgeht,
sondern aus der Reflexion (das heißt, in der Beziehung
zu nichts anderem als dem Urteil selbst entsteht), dann
sind wir auf uns selbst und unsere eigene Praxis zurückgeworfen:
Wir finden Gefallen in dem, was wir geltend machen und
vertreten (z. B. dass diese Wahrheiten selbstverständlich
sind). Wie wir
urteilen, ist es, was in uns ein Wohlgefallen erzeugt,
das heißt: dass wir über Gegenstände und Ereignisse
in ihrer Freiheit urteilen. Wir müssen diese Wahrheiten
nicht für irgend selbstverständlicher halten, als wir
Männer und Frauen für gleich oder die Rose für schön
halten müssen; nichts zwingt uns. Es gibt nichts Notwendiges
in dem, was wir vertreten. Dass wir aber solchermaßen
etwas vertreten, ist ein Ausdruck unserer Freiheit.
Im Urteil bejahen wir unsere Freiheit und entdecken
Natur und Grenzen dessen, was wir gemeinsam vertreten.
Das ist die einfache, aber entscheidende Lektion, die
aus Arendts Betrachtung des politischen Urteils zu lernen
ist.
Übersetzung:
Stefan Nowotny
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